***Auf der Seite "Aktuelles" kannst du dir die Abgabetiere anschauen***

Abgabebedingungen:

 

Die kleinen Schweinchen können in einem alter von zehn, mindestens aber acht Wochen zu ihren neuen Besitzer wechseln.

Es ist wichtig zu bedenken das ein Schwein ein Rottentier ist, was bei einem Hund sein Rudel, ist bei dem Schweinchen seine Rotte.

Will man sein Schweinchen außerhalb des Hauses halten, so muß dafür gesorgt werden das dieses einen Partner hat, also in diesem Fall müssen es mind. zwei Schweinchen sein. Wird das Minipig im Haus gehalten und hat Anschluß an die Familie, so kann dies ebenfalls den Ersatz zur Rotte darstellen.

Jedes Minischweinchen sollte die Möglichkeit haben einen Auslauf in einen kleinen Garten o.ä. nutzen zu können, es entspricht dem natürlichen Verhalten im Gras und der Erde zu stöbern und zu wühlen.

Jeder neue Minischweinbesitzer sollte sich bewusst sein, dass ein Schwein bis zu 16 Jahre alt werden kann und es sehr schwierig ist ein bereits ausgewachsenes, älteres Schweinchen zu veräussern. Viele Tiere landen dann beim Tierschutz, oder Menschen die sich um das Wohl solcher Kreaturen bemühen,  wenn sie denn Glück haben!

 

Reservierung der Minischweinchen:

Es besteht die Möglichkeit das/die ausgesuchte/n Minipig/s bei mir zu reservieren.                                Gerne können die kleinen hier noch bis zur 12. Lebenswoche verweilen, grundsätzlich kann ich das/die Tiere nur dann reservieren, wenn eine Anzahlung, in Höhe eines Drittels des Verkaufspreises geleistet wurde. Ist dieser Betrag bei mir eingegangen, dann ist die Reservierung verbindlich.              

Reservierungsbedingungen:

Das Tier soll für sie reserviert werden, dies bedeutet das ab dem Zeitpunkt, an dem sie die Anzahlung geleistet haben, ich dieses nicht weiter bewerben werde, evtl. weiteren Mitinteressenten absage, also das ich das Schweinchen für sie zurückhalten werde.

Sollte es ihrerseits zum Vertragsrücktritt kommen, werde ich versuchen das Tier, zum vollen Preis weiter zu vermitteln, im Erfolgsfall wird ihnen die Anzahlung, in vollem Umfang zurück erstattet.

Da es durchaus vorkommen kann, dass sich nicht sofort ein neuer Interessent findet, das Tier bis zum Verkauf möglicherweise zu groß geworden ist, sich daraus resultierend schlechter  verkaufen lässt, könnte ich evtl. gezwungen sein, das Minipig dementsprechend günstiger veräussern zu müssen.

In solch einem ungünstigen   Fall müsste ich dann leider, die von ihnen geleistete Anzahlung dafür verwenden um dies auszugleichen.

Die Rückzahlung des Anzahlungsbetrages könnte sich somit reduzieren, ggf. ganz erlöschen.

 


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